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*Pflanzenquarantänestation: Quarantänebescheinigung ausgestellt |
| * Umweltbehörde: CITES ausgestellt |
| * Blooming: Antrag auf Quarantäne, Antrag auf CITES, Zusendung der Bescheinigung und des Produktes |
| * Zollamt des Importstaates: Nachricht der Quarantäne |
| * Quarantänestation des Importstaates: Nachricht der Übernahme |
| *Importeur : receipt |
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Wenn man ein Produkt mit Samen importiert, legt der Exporteur die nötigen Papiere (Quarantänebescheinigung) anbei. Deshalb braucht der Importeur beim Zollamt des Importstaates die Ware nicht gesondert anmelden. Wenn das entsprechende Produkt am Zollamt ankommt, bringt das Zollamt es zur Quarantänestation. Die Quarantänestation untersucht die Samen und teilt dem Importeur mit sie zu übernehmen. Für Produkte mit Samen, wird die Abfertigungszeit gegenüber Produkten ohne Samen länger (Quarantänezeit: 3 – 4 Tage) dauern. |
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| ■ HS Code: 120930 |
| ■ Bescheinigung für Pflanzenquarantäne : angeboten |
| ■ Die Export mögliche Länder: alle Länder (Nur in Australien Import der Mimosensaat ist verboten) |
■ Aufmerksamkeit
Diese Dokumentation bietet die Information über Import u. Export durch KOTRA(Korea Trade-Investment Promotion Agency) an und der Inhalt kann je nach Entscheidung des Quarantäner im Lande geändert werden. Daher ist Importer verantwortlich für die endgültige Quarantäne. Bitte vor dem Import wenden Sie sich an dem gehörigen Quarantänelager über die benötigte Dokumente und Verfahren an. |